IHR RECHT · STEUERFREI · MEHR RENTE

Betriebliche Altersvorsorge für Angestellte.

Weil die gesetzliche Rente allein nicht reicht – und Ihr Arbeitgeber einen Teil übernehmen muss.

Als Angestellter haben Sie gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Ihr Arbeitgeber muss mindestens 15 % dazugeben. Wir erklären Ihnen, was Ihnen zusteht, wie viel Sie sparen und wie Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber führen.

Jetzt mehr über die bAV erfahren
Schritt für Schritt erklärt.

15 %

gesetzlicher Pflicht-Zuschuss Ihres Arbeitgebers

Brutto umwandeln, netto sparen
Arbeitgeber-Zuschuss on top
Keine Gesundheitsprüfung
Mitnehmen beim Jobwechsel
Termin anfragen
Unverbindlich · 30 Min · Digital
30 %
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Was Viele nicht wissen

Die meisten Angestellten verschenken
bares Geld – ohne es zu merken.

47 %
Fast die Hälfte aller Deutschen deckt durch die gesetzliche Rente weniger als die Hälfte ihres letzten Nettogehalts ab. Die Rentenlücke ist real und wächst mit jedem Jahr ohne private oder betriebliche Vorsorge.
15 %
Seit 2022 muss Ihr Arbeitgeber mindestens 15 % Zuschuss auf Ihre Entgeltumwandlung zahlen. Wer das nicht einfordert, verschenkt Geld, das ihm gesetzlich zusteht.
4 %
des Bruttolohns können Sie steuerfrei in die bAV einzahlen. Was im Brutto bleibt, kommt nach Steuern nur als 60–65 % bei Ihnen an. Was in die bAV fließt, bleibt zu 100 % erhalten.

Die Lösung

Ihre betriebliche Altersvorsorge:
mehr Rente, weniger Steuern, Arbeitgeber zahlt mit.

Eine Zusatzversicherung, die sich anfühlt wie eine massive Gehaltserhöhung – aber nur einen Bruchteil kostet.

Ihr gesetzliches Recht

Sie haben Anspruch auf Entgeltumwandlung – das heißt, Sie können Teile Ihres Bruttogehalts direkt in eine Altersvorsorge umwandeln, bevor Steuern und Sozialabgaben anfallen. Das reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen und erhöht gleichzeitig Ihre spätere Rente.

Arbeitgeber muss mitzahlen

Seit 2022 gilt: Wenn Sie Entgelt umwandeln, muss Ihr Arbeitgeber mindestens 15 % dazugeben. Bei vielen Unternehmen ist es mehr. Wir prüfen für Sie, was Ihr Arbeitgeber konkret zahlt – und helfen Ihnen, das Gespräch zu führen, wenn er es nicht von sich aus anbietet.

Mehr Rente, selber Netto

Klingt paradox, ist aber Mathematik: Weil die Beiträge aus dem Bruttolohn kommen und Ihr Arbeitgeber obendrauf zahlt, erhalten Sie mehr Rente, ohne dass sich Ihr Netto spürbar verändert. Wir zeigen Ihnen das schwarz auf weiß.

Mitnehmen beim Jobwechsel

Unverfallbare Ansprüche aus der bAV gehören Ihnen – auch wenn Sie das Unternehmen verlassen. Wir erklären Ihnen, was passiert, wenn Sie wechseln, und stellen sicher, dass Ihre Ansprüche gesichert sind.
Mit MB24
Ohne Beratung
Oft verschenkt
Eingefordert
AG-Zuschuss (15%)
Ungenutzt
Maximal
Steuerersparnis
AG wählt
300+ Anbieter
Tarifqualität
Entfällt
Kostenlos
Beratungskosten
Unbekannt
Konkret berechnet
Rentenlücke
Unklar
Geklärt
Absicherung bei Jobwechsel

So läuft's ab

Ihre persönliche bAV-Beratung – in 3 Schritten.

01

Kostenloses Erstgespräch
30 Minuten. Wir klären Ihre aktuelle Situation, Ihren Anspruch und was Ihr Arbeitgeber zahlen muss.

02

Individuelle Berechnung
Wir zeigen Ihnen schwarz auf weiß, wie viel Sie durch die bAV gewinnen – abhängig von Ihrem Gehalt, Alter und dem Zuschuss Ihres Arbeitgebers.

03

Umsetzung & Begleitung
Wir koordinieren alles mit Ihrem Arbeitgeber. Sie müssen keine unangenehmen Gespräche führen – das übernehmen wir für Sie.

Das sagen unsere Kunden

Ergebnisse, die für sich sprechen.

Innerhalb von 3 Tagen hatte ich über die bKV einen Fachartztermin. Sonst hätte ich Monate gewartet.
Portrait Sandra
Sandra
Mitarbeiterin in der Produktion
Binnen 6 Wochen eingeführt. Planung, Vereinbarung, Kommunikation – alles aus einer Hand.
Portrait Walter
Walter
Geschäftsführer, IT-Branche
Im Recruiting ist die bKV oft der Ausschlag. Kandidaten entscheiden sich schneller für uns.
Portrait Stephan
Stephan
HR-Leiter, 250 Mitarbeiter
WARUM MB24

Wir sind Makler, keine Vertreter.*
Das macht den Unterschied.

Ein Versicherungsvertreter empfiehlt Ihnen den Tarif seines Hauses. Als unabhängige Makler vergleichen wir über 300 Gesellschaften und empfehlen das, was für Sie persönlich am besten ist - nicht das, was uns die höchste Provision einbringt.

Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur Rente: als persönlicher Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt.
Martin Schmidt
Gründer und Berater
Jannis Oberhaus
Gründer und Berater

300+

Gesellschaften im Vergleich

20+

Jahre Branchenerfahrung

3.000+

Beratungen durchgeführt

24h

Antwortzeit garantiert

Häufige Fragen

Alles, was Sie wissen müssen

Habe ich wirklich Anspruch auf eine bAV?
Ja. Jeder Angestellte in Deutschland hat per Gesetz Anspruch auf Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge. Ihr Arbeitgeber kann den Anbieter oder das Modell vorgeben, aber ablehnen darf er es nicht. Seit 2022 muss er zusätzlich mindestens 15 % Zuschuss zahlen, wenn er durch Ihre Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart.
Was passiert mit meiner bAV, wenn ich den Job wechsle?
Ihre unverfallbaren Ansprüche bleiben erhalten. In der Regel sind Ansprüche nach 3 Jahren und ab einem Mindestalter von 21 Jahren unverfallbar. Sie können die bAV zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder beitragsfrei stellen lassen. Wir erklären Ihnen im Gespräch genau, was für Ihre konkrete Situation gilt.
Lohnt sich die bAV auch wenn ich noch jung bin?
Gerade dann. Der Zinseszins-Effekt über viele Jahre ist enorm. Wer mit 30 anfängt, erreicht mit deutlich niedrigeren monatlichen Beiträgen dasselbe Ergebnis wie jemand, der mit 50 startet. Wir zeigen Ihnen den genauen Unterschied in Euro.
Kann ich die Beiträge später anpassen?
Ja. Die meisten Tarife erlauben eine Anpassung der Beitragshöhe – nach oben oder unten. Bei finanziellen Engpässen kann die bAV in der Regel auch beitragsfrei gestellt werden, ohne dass Sie die angesparten Ansprüche verlieren.
Was kostet mich die Beratung?
Nichts. Unsere Beratung ist für Sie als Angestellten kostenlos. Wir werden durch die Versicherungsgesellschaft vergütet – und da wir unabhängig sind, hat das keinen Einfluss auf unsere Empfehlung.

BEREIT?

Holen Sie, was Ihnen zusteht.
Kostenlos und unverbindlich.

In 30 Minuten wissen Sie, wie viel Sie durch die bAV gewinnen und was Ihr Arbeitgeber zahlen muss.
Wir übernehmen die Koordination – Sie müssen nichts vorbereiten.
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