Berechnungsgrundlage:
Um einem Mitarbeiter 1 € Netto via Gehaltserhöhung zu geben, müssen Sie als Arbeitgeber inkl. Lohnnebenkosten ca. 2 € aufwenden.
Bei der bKV nutzen wir den steuerfreien Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG) oder die günstige Pauschalversteuerung. Dadurch kommt der investierte Euro nahezu 1:1 als Leistung beim Mitarbeiter an.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Zusatzversicherung, die Sie als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter abschließen und finanzieren. Sie funktioniert wie ein VIP-Upgrade zur normalen gesetzlichen Kasse.
Der entscheidende Unterschied zu privaten Versicherungen: Es gibt keine Gesundheitsprüfung. Egal ob Vorerkrankungen bestehen oder wie alt ein Mitarbeiter ist – niemand wird abgelehnt.
Ob Zahnersatz, Chefarztbehandlung oder schnelle Facharzttermine: Ihre Mitarbeiter genießen sofortigen Schutz ohne Wartezeiten.
Für Sie als Unternehmen ist die bKV zudem ein steuerlich attraktives Instrument, das oft günstiger und wirkungsvoller ist als eine klassische Gehaltserhöhung.
Tragen Sie sich noch heute für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch ein und wir beraten Sie rund um das Thema betriebliche Krankenversicherung.