Warum bKV-Projekte scheitern: 5 Fehler, die Arbeitgeber teuer zu stehen kommen
Es ist das klassische Szenario: Der Geschäftsführer will etwas Gutes tun. Ein Budget wird freigegeben, ein Versicherungsvertrag unterschrieben, und alle klopfen sich auf die Schulter. "Wir haben jetzt eine bKV!"
Sechs Monate später folgt die Ernüchterung:
- Die HR-Abteilung stöhnt über Mehrarbeit.
- Die Mitarbeiter wissen gar nicht, dass sie versichert sind.
- Die Nutzungsquote liegt bei unter 10 %.
Das Fazit des Chefs: "Das bringt doch nichts."
Falsch. Das Instrument ist genial, aber die Umsetzung war mangelhaft. Eine betriebliche Krankenversicherung ist kein Produkt, das man einmal kauft und ins Regal stellt. Es ist ein HR-Prozess.
Hier sind die 5 brutalsten Fehler, die wir immer wieder sehen – und wie Sie sie vermeiden.
Fehler 1: Der "Stille Post"-Launch
Der häufigste Tod einer bKV ist die Stille. Das Unternehmen schließt den Vertrag ab und schickt eine trockene E-Mail oder ein PDF ins Intranet: "Liebe Kollegen, anbei Ihre Versicherungsunterlagen."
Die Reaktion beim Mitarbeiter:
- "Ist das Werbung?"
- "Muss ich das selbst zahlen?"
- "Löschen."
Wenn Sie Benefits nicht verkaufen, werden sie nicht genutzt. Ein ungenutztes Budget hat für Sie als Arbeitgeber einen ROI von Null.
Die Lösung: Machen Sie Lärm! Ein bKV-Start muss inszeniert werden wie ein Produkt-Launch. Wir nutzen dafür Mitarbeiter-Webinare, physische Willkommens-Karten (etwas Haptisches für den Schreibtisch) und Plakate. Wenn der Mitarbeiter nicht versteht, dass er gerade 900 € geschenkt bekommen hat, haben wir unseren Job nicht gemacht.
Fehler 2: Mogelpackungen im Kleingedruckten (Sublimits)
Sie entscheiden sich für einen günstigen Budgettarif. 600 € Budget für 15 €. Klingt fair. Ein Mitarbeiter freut sich und kauft sich eine neue Brille für 500 €. Er reicht die Rechnung ein – und bekommt nur 150 € erstattet.
Der Grund: Ein "Sublimit" im Kleingedruckten deckelt Sehhilfen auf 150 €.Das Ergebnis: Statt Dankbarkeit ernten Sie Wut und Frust. "Der Chef hat uns billigen Mist angedreht."
Die Lösung: Transparenz ist alles. Wir filtern für unsere Kunden gnadenlos alle Tarife aus, die versteckte Deckelungen haben. Ein Budget muss ein Budget sein: 600 € heißt 600 € – egal ob für Brille oder Zahnarzt.
Fehler 3: Die Steuerfalle (50 € Sachbezug)
Viele Unternehmen nutzen die 50 € Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), um die bKV steuerfrei anzubieten. Das ist smart. Aber: Diese Grenze ist hart.
50,01 € führen dazu, dass der komplette Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig wird (Haftungsrisiko!).Der Fehler passiert oft schleichend: Der Mitarbeiter bekommt zum Geburtstag noch einen 40 € Tankgutschein. Rechnung: 15 € bKV + 40 € Gutschein = 55 €. Und Zack - die Grenze ist gesprengt. Für das Finanzamt ist das ein gefundenes Fressen bei der nächsten Lohnsteueraußenprüfung.
Die Lösung: Wir raten oft zur Pauschalversteuerung nach § 37b EStG oder § 40b EStG (je nach Tarifart). Das kostet Sie als Arbeitgeber zwar pauschal ca. 30 % Steuern, aber Sie kaufen sich damit 100 % Rechtssicherheit und halten den 50 € Sachbezug frei für andere Dinge (wie den Tankgutschein).


