Ab dem 1. Januar 2027 gelten in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) neue Höchstbeträge. Bis zu 354 € im Monat bleiben sozialversicherungsfrei, bis zu 708 € steuerfrei. Das sind 16 € bzw. 32 € mehr als 2026. Grundlage ist die neue Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von 8.850 € im Monat, die das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen hat (BMAS, 07.10.2026).
Die größere Änderung betrifft aber Beschäftigte mit kleinem Einkommen. Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) steigt die staatliche Förderung für Arbeitgeberbeiträge an Geringverdiener auf bis zu 360 € im Jahr. Gleichzeitig wird die Einkommensgrenze an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt. Dadurch fallen 2027 deutlich mehr Beschäftigte unter die Förderung.
Hier finden Sie alle Werte im Vergleich und eine Checkliste für die Lohnabrechnung.
Die bAV-Grenzwerte 2027 im Überblick
Fast alle Grenzwerte der bAV hängen an zwei Größen. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist das Einkommen, bis zu dem Beiträge zur Rentenversicherung erhoben werden. Die Bezugsgröße ist ein Durchschnittswert der Sozialversicherung, an dem sich viele Mindest- und Höchstbeträge orientieren. Beide steigen 2027. Die BBG klettert von 8.450 € auf 8.850 € im Monat, die Bezugsgröße von 3.955 € auf 4.130 € (DRV Rheinland, 09.10.2026; Barmenia, Rechengrößen bAV 2026).
Quellen der Werte 2027: aba (08.10.2026) und BGBl. 2026 I Nr. 14. Die Prozentwerte für 2026 sind aus der BBG 2026 berechnet.
Steuer- und SV-freier Rahmen: 4 % und 8 % der BBG
Beiträge zur bAV sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis 8 % der BBG steuerfrei. Sozialversicherungsfrei sind davon nur 4 % der BBG. Für die Lohnabrechnung heißt das 2027:
- Bis 354 € im Monat: keine Lohnsteuer, keine Sozialversicherungsbeiträge.
- Von 354 € bis 708 € im Monat: steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.
- Über 708 € im Monat: steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Die Grenzen gelten für Arbeitgeberbeiträge und Entgeltumwandlung zusammen. Gemeint sind die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Wie sich die Wege unterscheiden, erklärt unser Leitfaden zur betrieblichen Altersvorsorge.
Auch der Anspruch Ihrer Beschäftigten wächst mit. Jede und jeder darf bis 4 % der BBG in eine Betriebsrente umwandeln (§ 1a Abs. 1 BetrAVG). 2027 sind das bis zu 4.248 € im Jahr.
Geringverdienerförderung: mehr Beschäftigte, höhere Förderung
Die Geringverdienerförderung ist ein staatlicher Zuschuss für Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit kleinem Einkommen zusätzlich in die bAV einzahlen. Einen Teil des Beitrags holen sie sich über die Lohnsteuer zurück. Diesen Förderbetrag regelt § 100 EStG. Das BRSG II ändert ihn ab dem 1. Januar 2027 an drei Stellen (BGBl. 2026 I Nr. 14, Art. 2 und Art. 18):
- Höherer Förderbetrag: Er bleibt bei 30 % des Arbeitgeberbeitrags, steigt aber auf höchstens 360 € statt 288 € im Jahr.
- Höherer steuerfreier Beitrag: Steuerfrei sind bis zu 1.200 € statt 960 € im Jahr.
- Dynamische Einkommensgrenze: Statt fester 2.575 € gilt künftig 3 % der BBG der Rentenversicherung. Bei einer BBG von 106.200 € im Jahr sind das voraussichtlich 3.186 € brutto im Monat (lohndirekt, aktualisiert 09.10.2026).
Der Mindestbeitrag des Arbeitgebers bleibt bei 240 € im Jahr (§ 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG). Wichtig für die Abrechnung: Der geförderte Beitrag zählt bei der Sozialversicherungsfreiheit in die 4 % der BBG mit hinein (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV).
Rechenbeispiel: Eine Lagermitarbeiterin verdient 3.000 € brutto im Monat. 2026 liegt sie über der Grenze von 2.575 €, eine Förderung ist nicht möglich. 2027 liegt sie unter der neuen Grenze. Zahlen Sie als Arbeitgeber 100 € im Monat zusätzlich in ihre bAV, sind das 1.200 € im Jahr. Davon erhalten Sie 30 %, also 360 €, über die Lohnsteuer-Anmeldung zurück. Ihr Aufwand sinkt auf 840 € im Jahr.
Gerade in Betrieben mit vielen Beschäftigten in Lager, Produktion, Pflege oder Teilzeit lohnt es sich, die Gehaltsliste zum Jahreswechsel neu durchzugehen. Voraussetzungen, Tages- und Wochengrenzen und die Abrechnung erklärt unser Ratgeber zur Geringverdienerförderung ab 2027.




