Was ist eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) – und wie funktioniert sie?
Eine Mitarbeiterin meldet sich mit Fieber ab, erhält aber erst in sechs Wochen einen Facharzttermin – die Projekttimeline wackelt, das Team fängt an zu rotieren. Solche Situationen haben Unternehmen in den vergangenen Jahren immer häufiger erlebt.
Genau hier setzt die betriebliche Krankenversicherung an: Sie verschafft Beschäftigten Zugang zu Leistungen, die über die gesetzliche Kasse hinausgehen, und sie reduziert ungeplante Ausfallzeiten, weil Diagnosen und Therapien früher beginnen. Allein Ende 2024 nutzten bereits 51 400 Arbeitgeber dieses Instrument, ein Plus von 30,8 % gegenüber dem Vorjahr.
Doch was steckt hinter dem Begriff bKV, wann rechnet sich das Modell und wo lauern mögliche Stolperfallen? Dieser Artikel liefert die Grundlagen für Geschäftsführer und HR-Leitungen, die erstmals über eine bKV nachdenken.
Betriebliche Krankenversicherung kurz erklärt
Als bKV bezeichnet man einen Gruppenvertrag zwischen Arbeitgeber und privatem Krankenversicherer. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, finanziert die Beiträge und wählt die Leistungsbausteine – zum Beispiel schnellere Facharzttermine, Zahnersatz, Sehhilfen, Heil- oder Hilfsmittel, digitale Psychotherapie oder Pflegecoaching.
Die Mitarbeitenden steigen ohne Gesundheitsprüfung in den Schutz ein; ihre Familien können je nach Tarif kostenpflichtig mitversichert werden. Bleiben die Beiträge pro Person unter der aktuellen Sachbezugsfreigrenze von fünfzig Euro im Monat und zahlt sie ausschließlich der Arbeitgeber, bleiben sie für beide Seiten lohn- und sozialabgabenfrei. Wird die Freigrenze überschritten oder besteht ein Anspruch auf Alternativauszahlung, stuft das Finanzamt den Vorteil als Geldleistung ein - denn dann wird er vollständig steuer- und beitragspflichtig.
Damit unterscheidet sich die bKV grundlegend von einer normalen privaten Zusatzpolice, bei der jeder Beschäftigte selbst Vertragspartner ist.
So funktioniert die bKV in der Praxis
Sobald der Vorstand grünes Licht gibt, legt das Unternehmen gemeinsam mit einem Berater oder direkt mit dem Versicherer die Zielsetzung fest – zum Beispiel spürbare Reduktion der Krankheitsquote oder klarer Recruiting-Vorteil in engen Arbeitsmärkten. Anschließend wird ein Bausteinpaket geschnürt. Der Vertrag startet meist mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten; er umfasst alle Beschäftigten, oft inklusive Azubis und Teilzeitkräfte. Nach dem Stichtag übermittelt HR die Personaldaten einmalig an den Versicherer und erhält im Gegenzug digitale Versichertenkarten oder App-Zugänge.
Im Schadensfall reichen Mitarbeitende ihre Rechnungen digital ein oder buchen über eine Hotline direkt einen Facharzttermin. Kosten und Nutzung laufen anonymisiert in ein monatliches Reporting, das HR und Geschäftsführung auf Knopfdruck abrufen können. So lässt sich schon nach einem halben Jahr messen, ob sich die Investition tatsächlich bei Fehlzeiten, Zufriedenheitswerten und Employer-Branding-KPIs niederschlägt.
