Veröffentlicht am
15.9.2025

Pflegelücke 2025: Was Arbeitgeber jetzt retten können

Martin Schmidt
Martin Schmidt
Mitgründer von MB24
Pflegelücke 2025: Was Arbeitgeber jetzt retten können
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Ein Abend zwischen Spätschicht und Sorgen

Es ist kurz nach 19 Uhr, als Caro (46) ihre Wohnungstür hinter sich schließt. Der Tag war lang, doch die Nachricht der Pflegedienstleiterin ihrer Mutter wiegt schwerer als jede Schicht: Der Eigenanteil im Pflegeheim steigt ab August um weitere 290 Euro im Monat. Caro verdient ordentlich als Schichtleiterin – aber seit der letzten Erhöhung reicht ihr Netto kaum noch für Miete, Lebenshaltungskosten und die Pflegekosten.

„Ich dachte, dafür gibt es doch die Pflegekasse“, sagt sie fassungslos. Erst jetzt versteht Caro, was Millionen Familien bereits schmerzhaft erleben: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie deckt nur einen Teil der Kosten – den Rest tragen Betroffene und Angehörige selbst.

Das stille Kostenbeben - wie groß die Pflegelücke 2025 wirklich ist

Noch nie waren so viele Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen. Ende 2024 meldete das Statistische Bundesamt rund 5,6 Millionen Pflegebedürftige - das sind fast 400.000 mehr als im Vorjahr (Destatis). Bis 2055 rechnen Experten mit bis zu 7,6 Millionen Fällen, also einem Zuwachs von mehr als 50 Prozent gegenüber 2021.

Doch nicht nur die Zahl der Betroffenen steigt, sondern auch die Finanzierungslücke der gesetzlichen Pflegeversicherung wächst dramatisch. Der Bundesrechnungshof warnt, dass der sozialen Pflegeversicherung (SPV) schon 2026 bis zu 3,5 Milliarden Euro fehlen könnten. Bis 2029 könnte sich das Defizit sogar auf 12,3 Milliarden Euro summieren (Bundesrechnungshof-Bericht, 2024).

Um gegenzusteuern, hat die Bundesregierung den Beitragssatz zum 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent angehoben. Kinderlose zahlen durch den Zuschlag sogar 4,2 Prozent. Laut Bundesrat bringt das rund 3,7 Milliarden Euro Mehreinnahmen pro Jahr (bundesrat.de). Doch diese zusätzlichen Gelder reichen nicht, um das strukturelle Loch zu stopfen.

Also: Die Pflegelücke ist 2025 keine Zukunftsangst mehr, sondern eiskalte Realität. Mehr Menschen benötigen Pflege, die Kosten steigen schneller als die Beiträge, und die gesetzliche Pflegeversicherung kann nur einen Bruchteil abfangen.

INfografik: 3108€ sind der monatliche Schnitt des EIgenanteils in Pfegeeinrichtungen

Mehr zahlen, weniger bekommen - die Eigenanteile klettern

Pflege ist teuer - und die Schere zwischen dem, was die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt, und dem, was Betroffene selbst zahlen müssen, öffnet sich jedes Jahr weiter.

Wer heute in ein stationäres Pflegeheim zieht, zahlt laut einer IGES-Studie im bundesweiten Schnitt rund 3.108 Euro Eigenanteil pro Monat (Pflegia Magazin). Aufs Jahr gerechnet entspricht das fast 37.300 Euro, die weder durch eine durchschnittliche Rente noch durch ein mittleres Einkommen gedeckt werden können.

Die seit 2022 eingeführten Entlastungszuschläge (§ 43c SGB XI) reduzieren zwar die Kosten für Pflegebedürftige, doch sie haben eine Schattenseite: Sie belasten die Sozialkassen zusätzlich. Schon 2024 beliefen sich diese Zuschüsse auf 6,4 Milliarden Euro. Bleibt die Entwicklung unverändert, könnten es bis 2035 über 11,7 Milliarden Euro werden (PKV-Verband).

Der bekannte Finanzratgeber Finanztip fasst es nüchtern zusammen: „Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Wer mehr einzahlt, bekommt nicht automatisch mehr heraus – die privaten Kosten steigen deutlich schneller als jede Beitragserhöhung.“ (Finanztip.de)

Für Betroffene bedeutet das: Je länger ein Pflegefall andauert, desto größer wird die finanzielle Lücke. Gerade Familien mit mittlerem Einkommen stehen dadurch oft vor existenziellen Problemen – trotz jahrelanger Einzahlung in die Pflegeversicherung.

Demografie trifft Arbeitswelt - und Pflege wird zum Chefthema

Pflege ist längst kein rein privates Problem. Laut Familienreport der Bundesregierung pflegt fast jede/jeder zehnte Erwerbstätige in Deutschland Angehörige – mit direktem Einfluss auf Arbeitszeit und Belastung.

Die Folgen für Arbeitgeber sind messbar: Fällt nur ein Prozent der Belegschaft dauerhaft aus, entstehen in einem Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden Kosten von durchschnittlich 1,2 Millionen Euro pro Jahr – verursacht durch Produktivitätsverluste, Wissensabfluss und zusätzliche Belastungen für die verbleibenden Teams.

Doch in dieser Entwicklung steckt auch eine Chance. Unternehmen, die das Thema Pflege frühzeitig aufgreifen, senden ein starkes Signal in den Arbeitsmarkt: Wir lassen unsere Mitarbeitenden nicht allein.

  • Pflegefreundliche Arbeitszeitmodelle ermöglichen Flexibilität in Notsituationen.
  • Entlastungsangebote wie Haushaltshilfen oder externe Care-Services zeigen Fürsorge.
  • Zusätzliche Vorsorgebausteine wie betriebliche Pflegeleistungen oder BKV-Pflegeoptionen entlasten Mitarbeitende finanziell.

Das Ergebnis: geringere Fehlzeiten, weniger Fluktuation und eine deutlich stärkere emotionale Bindung an den Arbeitgeber. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels wird Pflege damit zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

Oder unser MB24-Mitgründer Benjamin Schifferer es auf den Punkt bringt:

„Pflege wird oft als Kostenfaktor diskutiert. In Wahrheit ist sie ein Bindungsfaktor erster Güte. Wer seine Mitarbeitenden in dieser Lebensphase unterstützt, gewinnt Loyalität – und ein unschlagbares Argument im War for Talent.“

Der rechtliche Rahmen & was Arbeitgeber heute schon müssen

Seit der Reform zum 1. Januar 2025 gilt: Pflege ist auch ein Arbeitsrechtsthema. Unternehmen können sich dem nicht entziehen, denn mehrere Gesetze verpflichten sie bereits heute, ihre Mitarbeitenden bei der Pflege von Angehörigen zu unterstützen.

1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG)

Tritt eine akute Pflegesituation auf, dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Gehalt zahlt in dieser Zeit nicht der Arbeitgeber, sondern die Pflegekasse in Form des Pflegeunterstützungsgeldes. Wichtig: Der Antrag kann noch am selben Tag gestellt werden – Ablehnung durch den Arbeitgeber ist rechtlich ausgeschlossen (betanet.de).

2. Pflegezeit (§§ 3–4 PflegeZG)

Mitarbeitende haben das Recht, sich bis zu sechs Monate teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Seit 2025 genügt dafür eine einfache Ankündigung in Textform, die spätestens zehn Arbeitstage vorher erfolgen muss. Während der Pflegezeit gilt ein umfassender Kündigungsschutz (buzer.de).

3. Familienpflegezeit (§§ 2–4 FPfZG)

Wer seine Arbeitszeit längerfristig reduzieren möchte, kann dies nun bis zu 24 Monate tun, solange die Wochenarbeitszeit mindestens 15 Stunden beträgt. Auch hier gilt Kündigungsschutz. Für kleinere Betriebe (unter 26 Beschäftigten) gelten Erleichterungen: Sie müssen Familienpflegezeit nicht gewähren, aber die kurzfristige Arbeitsverhinderung bleibt Pflicht.

Darüber hinaus schreibt § 167 SGB IX das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) vor: Beschäftigte, die länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfallen, müssen ein strukturiertes Rückkehrgespräch erhalten. Gerade pflegende Angehörige fallen oft unter diese Regelung.

Deswegen brauchen Arbeitgeber klare Prozesse, Checklisten und feste Ansprechpartner, um die rechtlichen Vorgaben korrekt umzusetzen. Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Image-Schäden.

Oder wie MB24-Geschäftsführer Jannis Oberhaus es formuliert:

„Die Gesetze zwingen Unternehmen, das Minimum zu ermöglichen. Clevere Arbeitgeber aber denken größer: Sie kombinieren gesetzliche Freistellungen mit BKV-Pflegebausteinen, Pflegerenten in der bAV oder einer betrieblichen Pflegeversicherung. So wird Pflicht zur Kür – und Fürsorge zum echten Differenzierungsmerkmal.“

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Lückenschließer mit Hebelwirkung: bAV, bKV und bPV

Die gute Nachricht: Unternehmen müssen die Pflegeversicherungslücke ihrer Mitarbeitenden nicht einfach hinnehmen. Drei betriebliche Vorsorgeinstrumente greifen ineinander – und jedes kann die Risiken der Pflegelücke gezielt abfedern.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit Pflegeoption

Moderne bAV-Tarife lassen sich heute um eine Pflegeoption erweitern. Tritt Pflegebedürftigkeit ein, verwandelt sich das angesparte Kapital in eine garantierte Pflegerente, die lebenslang gezahlt wird. Viele Anbieter koppeln die Auszahlung an den Pflegegrad – je höher der Pflegegrad, desto höher die Rente. Der Vorteil: Mitarbeitende sichern sich finanzielle Unterstützung, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen.

Arbeitgeber punkten doppelt: Zum einen durch steuer- und sozialabgabenbegünstigte Entgeltumwandlung, die den Nettoaufwand für Mitarbeitende gering hält. Zum anderen durch die klare Botschaft: Wir denken auch an eure Zukunft.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV) mit Pflegebausteinen

In der betrieblichen Krankenversicherung gewinnen Pflegeleistungen zunehmend an Bedeutung.

  • Pflegetage- oder Monatsgeld-Tarife zahlen zusätzlich zur gesetzlichen Leistung bis zu 1.000 Euro monatlich bei stationärer Pflege oder bis zu 300 Euro im ambulanten Bereich (PKV-Verband).
  • Care-Management-Hotlines helfen Angehörigen, kurzfristig Pflegedienste, Haushaltshilfen oder Kurzzeitpflegeplätze zu organisieren.
  • Familien- und Haushaltsservices springen ein, wenn Mitarbeitende wegen Pflege kurzfristig ausfallen.

Besonders attraktiv: Mitarbeitende können den vom Arbeitgeber finanzierten Schutz häufig eigenständig aufstocken – ein starkes Bindungsinstrument.

Betriebliche Pflegeversicherung (bPV)

Die bPV ist das spezifischste Instrument: eine direkt auf Pflegekosten zugeschnittene Zusatzversicherung. Sie funktioniert meist als Pflegegeld- oder Pflegerenten-Police und kann vom Arbeitgeber voll oder teilweise finanziert werden. Manche Modelle schließen auch Familienangehörige ein und kombinieren finanzielle Leistungen mit professioneller Pflegeberatung.

Branchenexperten erwarten hier das nächste große Wachstumsfeld: Staatliche Förderpläne und vereinfachte Kollektivkonditionen könnten der bPV ab 2025 einen deutlichen Schub verleihen (ProContra Online).

Das Zusammenspiel: Ein Schutzschirm in drei Schichten

Richtig kombiniert, schließen die drei Säulen fast jede Pflegelücke:

  • Die bKV unterstützt bei akuten Fällen und reduziert Eigenanteile.
  • Die bPV federt dauerhafte Mehrkosten ab.
  • Die bAV mit Pflegeoption sorgt für eine lebenslange Pflegerente – auch im Ruhestand.

Für Arbeitgeber entsteht so ein hochwirksames Benefit-Trio, das nicht nur Fehlzeiten reduziert, sondern auch die emotionale Bindung stärkt. Mitarbeitende spüren: Mein Unternehmen steht an meiner Seite – egal, was passiert.

Unser Martin Schmidt fasst es so zusammen:

„Wenn bAV, bKV und bPV wie Zahnräder ineinandergreifen, entsteht ein Schutzschirm, der weit über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht. Für Unternehmen ist das ein Renditehebel: weniger Ausfalltage, größere Loyalität, messbar geringere Fluktuationskosten.“

Zitat von Martin Schmidt, Gesellschafter von MB24

Von der Theorie zur Praxis – wie ein Benefit-Mix wirken kann

Theorie ist das eine – aber wie wirkt ein klug aufgestelltes Pflege-Benefit-Paket in der Praxis?

Stellen wir uns ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen mit 180 Mitarbeitenden vor. Die Geschäftsführung entscheidet sich, das Thema Pflege systematisch anzugehen und setzt auf einen modularen Vorsorgemix:

  • bKV mit Pflegeberatung: Alle Beschäftigten haben Zugang zu einer 24/7-Hotline, die bei akuten Pflegesituationen sofort Pflegekräfte, Haushaltshilfen oder Kurzzeitpflegeplätze organisiert.
  • bAV mit Pflegeoption: Mitarbeitende können Teile ihres Gehalts steuer- und sozialabgabenbegünstigt in eine Pflegerente umwandeln, die im Ernstfall lebenslang gezahlt wird.
  • bPV-Baustein: Der Arbeitgeber finanziert ein Pflegetagegeld, das ab Pflegegrad 2 monatlich Leistungen auszahlt – und auch Familienangehörige mit einschließt.

Die Wirkung nach nur einem Jahr

  • 14 Prozent der Mitarbeitenden nutzen die Pflege-Hotline.
  • Sechs geplante Teilzeit-Anträge können durch externe Unterstützung verhindert werden.
  • Die Fluktuationsquote sinkt um zwei Prozentpunkte.
  • Die Krankentage gehen moderat zurück.

Das Ergebnis: Laut dem Steuerberater des Unternehmens amortisiert sich das gesamte Vorsorgepaket bereits nach 22 Monaten. Der Grund: Es musste keine einzige Fachkraft nachbesetzt werden.

Sie sehen: Pflege-Benefits sind kein Luxus, sondern eine Investition in Wettbewerbsfähigkeit. Sie reduzieren Reibungsverluste, sichern wertvolles Know-how und zeigen Mitarbeitenden, dass Fürsorge nicht an der Bürotür endet.

Lösungshorizont – drei Hebel, die Arbeitgeber sofort ansetzen können

Viele Unternehmen wissen: Das Thema Pflege wird uns in den nächsten Jahren beschäftigen. Doch oft fehlt die klare Richtung, wie man starten soll. Drei Hebel helfen, sofort Wirkung zu entfalten:

1. Zahlen sichtbar machen

Die meisten Beschäftigten unterschätzen, was Pflege wirklich kostet. Schon heute liegt der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim bei 3.108 Euro pro Monat – Tendenz steigend. Wer diese Zahlen im Unternehmen transparent macht, schafft Bewusstsein und eröffnet Gespräche, bevor die Krise da ist.

2. Benefits strategisch kombinieren

Eine einzelne Maßnahme reicht selten aus, um die Pflegelücke zu schließen. Erst die Kombination aus bKV, bAV und bPV sorgt für einen Rundumschutz: kurzfristige Entlastung, langfristige Absicherung und planbare Leistungen für Angehörige. Unternehmen, die Pflegeleistungen klar in ihr Benefit-Paket integrieren, positionieren sich als verlässliche Arbeitgeber – auch für erfahrene Fachkräfte über 50.

3. Kultur der Fürsorge leben

Pflege darf kein Tabu sein. Führungskräfte sollten offen über das Thema sprechen, spontane Freistellungen ermöglichen und interne Netzwerke für pflegende Mitarbeitende unterstützen. Benefits allein reichen nicht – erst durch eine gelebte Kultur von Fürsorge und Unterstützung entsteht echte Bindung.

Wer heute beginnt, Pflege-Benefits klug einzusetzen und offen über das Thema zu sprechen, verwandelt eine demografische Herausforderung in einen klaren Wettbewerbsvorteil. Mitarbeitende bleiben nicht nur länger – sie bleiben auch loyaler und motivierter.

MB24 – Ihr Partner, um die Pflegelücke für Ihre Mitarbeiter zu schließen

Die Pflegeversicherungslücke ist kein abstraktes Zukunftsszenario, sondern Realität ab 2025. Millionen Beschäftigte sind betroffen – und jedes Unternehmen wird spüren, welche Belastungen damit verbunden sind: steigende Fehlzeiten, sinkende Produktivität und Mitarbeiter, die innerlich kündigen, weil sie privat überfordert sind.

Doch genau hier können Arbeitgeber handeln. Mit einer strategisch eingesetzten bKV, bAV und bPV schaffen Sie nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch echte Fürsorge. Sie verwandeln Pflege von einem Risiko in einen Wettbewerbsvorteil.

MB24 begleitet Sie dabei von Anfang an:

  • Wir analysieren die Risiken in Ihrem Unternehmen.
  • Wir entwickeln gemeinsam ein Vorsorgekonzept, das zu Ihrer Belegschaft passt.
  • Wir übernehmen die Implementierung – von den Verträgen bis zum Kommunikationskonzept.
  • Und wir bleiben an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt – mit Care-Management und Beratung für Ihre Mitarbeitenden.

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