Wer in Deutschland angestellt ist, ist in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgesichert. Doch immer mehr Arbeitgeber ergänzen diese Grundabsicherung durch eine betriebliche Krankenversicherung (BKV).Doch wo liegen die Unterschiede zwischen BKV und GKV? Und wann lohnt es sich für ein Unternehmen, beide zu kombinieren? Dieser Vergleich gibt Ihnen eine klare, praxisorientierte Antwort.
Grundprinzip – was GKV und BKV leisten
Die GKV ist für die Mehrheit der Bevölkerung Pflicht. Sie finanziert sich über einkommensabhängige Beiträge und bietet einen gesetzlich festgelegten Leistungskatalog. Dieser ist für alle Versicherten gleich – unabhängig vom Anbieter.
Die BKV ist eine freiwillige Zusatzabsicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden abschließt und finanziert. Sie ergänzt gezielt die Lücken der GKV – zum Beispiel bei Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen oder Krankenhauskomfort.
Kurz gesagt:
- GKV = Basisversorgung für alle.
- BKV = Zusatzschutz, individuell wählbar, bezahlt vom Arbeitgeber.
Unterschiede in der Leistungstiefe
Der wichtigste Unterschied zwischen BKV und GKV liegt in der Tiefe der Leistungen.
Die GKV deckt medizinisch notwendige Leistungen ab, oft in einer einfachen Standardausführung. Komfort, Wahlleistungen oder über den Standard hinausgehende Therapien müssen meist privat gezahlt werden.
Die BKV kann hier gezielt aufstocken:
- Zahn: höhere Erstattung für Zahnersatz und Prophylaxe.
- Sehhilfen: Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen, die die GKV nicht übernimmt.
- Vorsorge: Check-ups, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.
- Krankenhaus-Upgrade: Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung.
- Alternative Heilmethoden: Zuschüsse für Heilpraktiker oder Naturheilverfahren.
- Telemedizin & Services: 24/7 ärztliche Beratung, Terminservice, App-Erstattung.
Praxisbeispiel:
Während die GKV nur in bestimmten Fällen eine Brille zahlt, kann eine BKV einen festen Zuschuss von z. B. 300 € alle zwei Jahre bieten – ohne medizinische Begründung.
Unterschiede in der Finanzierung
Die GKV-Beiträge zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Der Beitragssatz liegt aktuell bei rund 14,6 % plus Zusatzbeitrag. Die Höhe richtet sich nach dem Bruttoeinkommen.
Die BKV wird in der Regel voll vom Arbeitgeber finanziert. Die Kosten sind fix kalkulierbar (z. B. 20–40 € pro Mitarbeitendem pro Monat) und hängen von den gewählten Bausteinen ab.
Für Mitarbeitende ist die BKV in den meisten Fällen steuer- und sozialversicherungspflichtig, kann aber über die 50-Euro-Sachbezugsgrenze steuerfrei gestaltet werden – abhängig vom Tarifmodell und der steuerlichen Prüfung.