Veröffentlicht am
14.8.2025

Vergleich BKV und GKV: Unterschiede & Vorteile für Arbeitgeber

Martin Schmidt
Martin Schmidt
Mitgründer von MB24
Vergleich BKV und GKV: Unterschiede & Vorteile für Arbeitgeber
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Wer in Deutschland angestellt ist, ist in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgesichert. Doch immer mehr Arbeitgeber ergänzen diese Grundabsicherung durch eine betriebliche Krankenversicherung (BKV).Doch wo liegen die Unterschiede zwischen BKV und GKV? Und wann lohnt es sich für ein Unternehmen, beide zu kombinieren? Dieser Vergleich gibt Ihnen eine klare, praxisorientierte Antwort.

Grundprinzip – was GKV und BKV leisten

Die GKV ist für die Mehrheit der Bevölkerung Pflicht. Sie finanziert sich über einkommensabhängige Beiträge und bietet einen gesetzlich festgelegten Leistungskatalog. Dieser ist für alle Versicherten gleich – unabhängig vom Anbieter.

Die BKV ist eine freiwillige Zusatzabsicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden abschließt und finanziert. Sie ergänzt gezielt die Lücken der GKV – zum Beispiel bei Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen oder Krankenhauskomfort.

Kurz gesagt:

  • GKV = Basisversorgung für alle.
  • BKV = Zusatzschutz, individuell wählbar, bezahlt vom Arbeitgeber.

Unterschiede in der Leistungstiefe

Der wichtigste Unterschied zwischen BKV und GKV liegt in der Tiefe der Leistungen.


Die GKV deckt medizinisch notwendige Leistungen ab, oft in einer einfachen Standardausführung. Komfort, Wahlleistungen oder über den Standard hinausgehende Therapien müssen meist privat gezahlt werden.

Die BKV kann hier gezielt aufstocken:

  • Zahn: höhere Erstattung für Zahnersatz und Prophylaxe.
  • Sehhilfen: Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen, die die GKV nicht übernimmt.
  • Vorsorge: Check-ups, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.
  • Krankenhaus-Upgrade: Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung.
  • Alternative Heilmethoden: Zuschüsse für Heilpraktiker oder Naturheilverfahren.
  • Telemedizin & Services: 24/7 ärztliche Beratung, Terminservice, App-Erstattung.

Praxisbeispiel:
Während die GKV nur in bestimmten Fällen eine Brille zahlt, kann eine BKV einen festen Zuschuss von z. B. 300 € alle zwei Jahre bieten – ohne medizinische Begründung.

Unterschiede in der Finanzierung

Die GKV-Beiträge zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Der Beitragssatz liegt aktuell bei rund 14,6 % plus Zusatzbeitrag. Die Höhe richtet sich nach dem Bruttoeinkommen.

Die BKV wird in der Regel voll vom Arbeitgeber finanziert. Die Kosten sind fix kalkulierbar (z. B. 20–40 € pro Mitarbeitendem pro Monat) und hängen von den gewählten Bausteinen ab.


Für Mitarbeitende ist die BKV in den meisten Fällen steuer- und sozialversicherungspflichtig, kann aber über die 50-Euro-Sachbezugsgrenze steuerfrei gestaltet werden – abhängig vom Tarifmodell und der steuerlichen Prüfung.

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Unterschiede in der Flexibilität

Die GKV ist einheitlich geregelt. Leistungsänderungen hängen von der Gesetzgebung ab und können nicht individuell beeinflusst werden.

Die BKV ist frei gestaltbar:

  • Arbeitgeber wählen Bausteine und Serviceleistungen passend zur Belegschaft.
  • Änderungen sind auch während der Vertragslaufzeit möglich.
  • Leistungen können ohne Gesundheitsprüfung für alle Mitarbeitenden eingeführt werden (bei arbeitgeberfinanzierten Modellen).

Nutzen für Arbeitgeber im Vergleich

GKV allein sorgt für die gesetzliche Grundabsicherung, ist aber kein Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb um Fachkräfte.

BKV zusätzlich zur GKV bietet Arbeitgebern:

  • Mitarbeiterbindung: Wertschätzung in Form von Gesundheitsschutz.
  • Arbeitgeberattraktivität: Vorteil im Recruiting.
  • Geringere Ausfallzeiten: Bessere Vorsorge, schnellere Behandlung.
  • Planbare Kosten: Fixe monatliche Beiträge pro Mitarbeitendem.

Fazit – keine Frage von „entweder oder“

Die GKV ist die Pflichtbasis – daran führt kein Weg vorbei. Die BKV ist die Kür und macht den Unterschied im Wettbewerb um gute Leute.
Wer als Arbeitgeber beides kombiniert, erreicht zwei Dinge gleichzeitig: Rechtssicherheit und einen spürbaren Mehrwert für die Belegschaft.

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FAQ - Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen BKV und GKV?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Pflichtversicherung mit einem festen Leistungskatalog. Die betriebliche Krankenversicherung (BKV) ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden abschließt und finanziert. Sie ergänzt gezielt Leistungen, die die GKV nicht oder nur teilweise übernimmt.

Wer bezahlt die betriebliche Krankenversicherung?

In den meisten Fällen übernimmt der Arbeitgeber die kompletten Beiträge für die betriebliche Krankenversicherung. Die Kosten sind fix kalkulierbar und richten sich nach den gewählten Bausteinen. Unter bestimmten Bedingungen kann die BKV steuerfrei im Rahmen der 50-Euro-Sachbezugsgrenze gestaltet werden.

Kann die BKV die GKV ersetzen?

Nein. Die GKV ist für die meisten Arbeitnehmer Pflicht. Eine BKV kann die GKV nicht ersetzen, sondern ergänzt sie mit zusätzlichen Leistungen wie Zahnzusatz, Sehhilfen, Vorsorge oder Krankenhaus-Upgrade.

Welche Vorteile hat die Kombination von BKV und GKV für Arbeitgeber?

Die Kombination bietet eine rechtlich abgesicherte Grundversorgung über die GKV und zusätzliche Leistungen über die BKV. Arbeitgeber steigern damit ihre Attraktivität im Recruiting, binden Fachkräfte und können durch bessere Vorsorge Ausfallzeiten reduzieren.

Wie flexibel ist eine betriebliche Krankenversicherung im Vergleich zur GKV?

Die GKV ist gesetzlich geregelt und bietet kaum Spielraum für individuelle Anpassungen. Die BKV ist dagegen flexibel gestaltbar: Arbeitgeber können Bausteine und Serviceleistungen passend zur Belegschaft auswählen und später anpassen.